Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Die Weiterbildung im Überblick:

Als „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ schützen Sie Objekte, Anlagen sowie Wertgegenstände und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale, ergreifen Sicherungsmaßnahmen und wehren Gefahren ab.

Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer, in Hamburg gem. den Rechtsvorschriften der Handelskammer Hamburg, geregelt ist.

Inhalte:

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“
    • Rechtskunde
    • Dienstkunde
  • Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik“
    • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
    • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
    • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“
    • Situationsbeurteilung und –bewältigung
    • Kommunikation
    • Kunden- und Serviceorientierung
    • Zusammenarbeit

Vorraussetzung:

  • Erste-Hilfe nicht älter als 6 Monate

Dauer:

  • Dauer 4 oder 8 Wochen

Nächste Starttermine:

Fortlaufend

Finanzierung:

Abrechnung über den Bildungsgutschein, Weiterbildungsbonus oder QCG – QualifizierungsChancenGesetz.

Downloads:

Rahmenlehrplan Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Besondere  Rechtsvorschrift (Zulassungsvoraussetzungen)

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