Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die Weiterbildung im Überblick:
Als „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ schützen Sie Objekte, Anlagen sowie Wertgegenstände und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale, ergreifen Sicherungsmaßnahmen und wehren Gefahren ab.
Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer, in Hamburg gem. den Rechtsvorschriften der Handelskammer Hamburg, geregelt ist.
Inhalte:
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik“
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“
- Situationsbeurteilung und –bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Vorraussetzung:
- Erste-Hilfe nicht älter als 6 Monate
Dauer:
- Dauer 4 oder 8 Wochen
Nächste Starttermine:
Auf Anfrage
Finanzierung:
Abrechnung über den Bildungsgutschein, Weiterbildungsbonus oder QCG – QualifizierungsChancenGesetz.
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