Interventionskraft (VdS 2172)
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Die Schulung führen wir in Kooperation mit einem zugelassenen Bildungsträger durch.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Inhalte u.a.:
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Dauer:
- Dauer 4 Tage (geändert ab April 2022)
- Inhouseschulungen auf Anfrage
Nächste Durchführung:
- 25.09. - 28.09.2023
- 18.12. - 21.12.2023
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
Preis:
380,00 Euro
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS => Externer Link