Interventionskraft (VdS 2172)

Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

 

Die Schulung wird, in Kooperation, durch einen, als anerkannte Ausbildungsstätte nach VdS 2868*, Bildungsträger durchgeführt. 

Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer

Inhalte u.a.:

  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Umgang mit Menschen
  • Wissensfeststellung

Dauer:

  • Dauer 4 Tage
  • Inhouseschulungen auf Anfrage

Nächste Durchführung:

  • 01.12.-04.12.2025
  • 07.04.-10.04.2026
  • 19.10.-22.10.2026

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit

Preis:

425,00 Euro

Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.

Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS

*Die VdS 2868-Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf unseren Kooperationspartner