Interventionskraft (VdS 2172)
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Die Schulung wird, in Kooperation, durch einen, als anerkannte Ausbildungsstätte nach VdS 2868*, Bildungsträger durchgeführt.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Inhalte u.a.:
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Dauer:
- Dauer 4 Tage
- Inhouseschulungen auf Anfrage
Nächste Durchführung:
- 01.12.-04.12.2025
- 07.04.-10.04.2026
- 19.10.-22.10.2026
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
Preis:
425,00 Euro
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS
*Die VdS 2868-Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf unseren Kooperationspartner

