Interventionskraft (VdS 2172)

Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gemäß der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Die Schulung wird, in Kooperation, durch einen, als anerkannte Ausbildungsstätte nach VdS 2868*, Bildungsträger durchgeführt. 

 

Zielgruppe:

Dieser Kurs richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen sowie des Werkschutzes, die in folgenden Tätigkeitsbereichen arbeiten:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer

Inhalte u.a.:

  • Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Umgang mit Menschen
  • Wissensfeststellung

 

Kursstart Berlin: 

04.06.2026 

Kursstart Hamburg-Harburg:

07.04.2026 | 19.10.2026 

Dauer und Preis:

  • 4 Tage
  • Inhouseschulungen auf Anfrage
  • 425,00 Euro

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führungszeugnis ohne relevante Einträge
  • physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit

Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.

Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS

*Die VdS 2868-Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf unseren Kooperationspartner.