Interventionskraft (VdS 2172)
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gemäß der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.
Die Schulung wird, in Kooperation, durch einen, als anerkannte Ausbildungsstätte nach VdS 2868*, Bildungsträger durchgeführt.

Zielgruppe:
Dieser Kurs richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen sowie des Werkschutzes, die in folgenden Tätigkeitsbereichen arbeiten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Inhalte u.a.:
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Kursstart Berlin:
04.06.2026
Kursstart Hamburg-Harburg:
07.04.2026 | 19.10.2026
Dauer und Preis:
- 4 Tage
- Inhouseschulungen auf Anfrage
- 425,00 Euro
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS
*Die VdS 2868-Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf unseren Kooperationspartner.


