Interventionskraft (VdS 2172)
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.
![Interventionskraft IK](/fileadmin/_processed_/5/f/csm_Wachmann_Taschenlampe_Treppenhaus_iStock-585810454_mini_e82210c126.jpg)
Die Schulung führen wir in Kooperation mit einem zugelassenen Bildungsträger durch.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Inhalte u.a.:
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Dauer:
- Dauer 4 Tage
- Inhouseschulungen auf Anfrage
Nächste Durchführung:
- 26.08.2024 bis 29.08.2024
- 16.09.2024 bis 19.09.2024
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
Preis:
380,00 Euro
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS => Externer Link