Interventionskraft (VdS 2172)
Mitarbeiter*innen von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger*in und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.

Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung
- Alarm- und Revierfahrer
- Streifenfahrer
Inhalte u.a.:
- Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
- Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Wissensfeststellung
Dauer:
- Dauer 3 Tage
- Inhouseschulungen auf Anfrage
Nächste Durchführung:
21. - 23.12.2020
10. - 12.03.2021
14. - 16.06.2021
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führungszeugnis ohne relevante Einträge
- Physisch und psychisch gefestigte Persönlichkeit
Preis:
260,00 Euro
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.
Weitere Informationen zum Thema auf der Seite des VdS => Externer Link