Meister*in für Schutz und Sicherheit

Die Fortbildung im Überblick:

Als Meister*in für Schutz und Sicherheit entwickeln Sie Konzepte und Maßnahmen zum Schutz von Objekten, Produktionsbereichen, Veranstaltungen, Personen und Transporten und sorgen für deren Umsetzung. Sie leiten Einsätze bei Notfällen, sorgen für die Funktionsfähigkeit von Brand- oder Einbruchsschutzanlagen, führen Mitarbeiter/innen, betreuen Kunden und bilden Auszubildende aus.

Die Weiterbildung Meister*in für Schutz und Sicherheit ist eine Aufstiegsfortbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Inhalte:

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Grundlegende Qualifikation (1. Jahr)
    • Rechtsbewusstes Handeln
    • Betriebswirtschaftliches Handeln
    • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (2.Jahr)
    • Schutz- und Sicherheitstechnik
      • Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
      • Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
      • Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
      • Kommunikations- und Informationstechnik
    • Organisation
      • Kostenwesen
      • Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
      • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
      • Recht
    • Führung und Personal
      • Personalführung
      • Personalentwicklung
      • Qualitätsmanagement

Start und Dauer:

  • November 2024
  • Dauer 820 Unterrichtsstunden (24 Monate berufsbegleitend)

Finanzierung:

Meister-Bafög (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Download:

Rahmenlehrplan   Meister * in  für  Schutz  und  Sicherheit

Verordnung  über die  Zulassung zur  Prüfung  (Hamburg)

Flyer    Meister*in    für    Schutz   und    Sicherheit

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