Meister:in für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die Fortbildung im Überblick:
Als Meister:in für Schutz und Sicherheit entwickeln Sie Konzepte und Maßnahmen zum Schutz von Objekten, Produktionsbereichen, Veranstaltungen, Personen und Transporten und sorgen für deren Umsetzung. Sie leiten Einsätze bei Notfällen, sorgen für die Funktionsfähigkeit von Brand- oder Einbruchsschutzanlagen, führen Mitarbeiter/innen, betreuen Kunden und bilden Auszubildende aus.
Die Weiterbildung Meister*in für Schutz und Sicherheit ist eine Aufstiegsfortbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Inhalte:
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Grundlegende Qualifikation (1. Jahr)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Handlungsspezifische Qualifikationen (2.Jahr)
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
- Organisation
- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
- Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Schutz- und Sicherheitstechnik
Start und Dauer:
- 13. Februar 2026
- 20 Monate berufsbegleitend (716 Unterrichtsstunden exkl. mündliche Prüfungsvorbereitung)
- Hybrider Unterricht (vor Ort oder online möglich)
Kursgebühren zzgl. Prüfungsgebühren:
Frühbucherpreis (bei Anmeldung bis 15.12.2025): 7.099,00 €
Normalpreis (bei Anmeldung ab 16.12.2025): 7.518,00 €
Zugangsvoraussetzungen:
- Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
- Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.
- Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- AEVO-Kurs (kann auch zusätzlich über uns gebucht werden)
- Prüfungszulassung bei der Handelskammer
Finanzierung:
Meister-Bafög (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
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