Brandschutzhelfer*in gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2
Brandschutzhelfer*innen unterstützen u.a. den oder die Brandschutzbeauftragte*n, gewährleisten den vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze, bekämpfen ggf. Entstehungsbrände, bedienen Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten) und weisen die eintreffende Feuerwehr ein.
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen von (Sicherheits-)Unternehmen / des Werkschutzes, die als Brandschutzhelfer*in bestellt sind oder bestellt werden sollen.
Inhalte u.a.:
- Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023, VDI 4062
- Brandschutzorganisation im Unternehmen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Verhalten im Brandfall
- Anzahl und Ausstattung
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Inhalte der Brandschutzordnung
- Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
- Verbrennungsvorgang
- Gefahren durch Brände
- Brandklassen
- Löschmittel und ihre Wirkung
- Brandbekämpfungseinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung
- Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer
- Wirkungsweise von Feuerlöschern und Wandhydranten
- Einsatztaktik
- Praktische Ausbildung
- Handhabung und Einsatzgebiete von tragbaren Feuerlöschern
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Abschlussprüfung
Dauer:
1 Tag
Nächste Durchführung:
15.08.2024
Preis:
210,00 Euro
Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.