Aufzugswärter*innen / Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen)

Aufzugwärter*innen sind besonders unterwiesene Personen, die von ihrem Arbeitgeber beauftragt sind, u.a. in Notfällen Personen aus Personenaufnahmemitteln (u.a. Aufzüge) zu befreien.

Hintergrund:

Arbeitgeber, die eine Aufzugsanlage zur Verfügung stellen, müssen dafür sorgen, dass die Befreiung eingeschlossener Personen zu jeder Zeit und in möglichst kurzer Zeit vorgenommen werden kann.

(Quelle: TRBS 3121, Ausgabe: Oktober 2018, GMBl 2018 S. 942[Nr. 49])

In der begleitend geltenden „Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln“ heißt es:

„… Es muss ein Alarm- und Befreiungsplan aufgestellt werden. Anhand der Festlegungen sind die Hilfeleistenden regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Ist vorgesehen, dass außerbetriebliche Hilfskräfte, z.B. Feuerwehren und Rettungsdienste, in die Hilfemaßnahmen einbezogen werden, so sind diese an praktischen Übungen zu beteiligen. …“

(Quelle: TRBS 2181 Ausgabe: Januar 2007 GMBl 2007 S. 330 [Nr. 15] (23.03.2007) Änderungen: GMBl 2019 S.310 [Nr.13–16])

Unterweisung und Übungen sind zu dokumentieren. 

 

Zielgruppe:

Der Lehrgang richtet sich an an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufzugsanlagen betreiben oder zur Verfügung stellen, sowie an Beschäftigte von Bewachungsunternehmen und dem Werkschutz

Angesprochen sind insbesondere Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als besonders unterwiesene Person eingesetzt werden sollen, zum Beispiel:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung,

  • Alarm- und Revierfahrer*innen,

  • Streifenfahrer*innen oder

  • Empfangsmitarbeiter*innen

 

Inhalte u.a.:

  • Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen

  • Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung

  • Sicherheitstechnische Einrichtungen

  • Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121

  • Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)

  • Befreiung von Personen

  • Verhalten bei Störungen

Die theoretische Schulung ersetzt nicht die Einweisung am jeweiligen Aufzug vor Ort.

 

Kursstart Berlin: 

  • 22.05.2026 

Kursstart Hamburg-Harburg: 

  • 27.02.2026
  • 24.04.2026
  • 26.06.2026
  • 18.09.2026
  • 20.11.2026

 

Dauer und Preis:

  • Dauer 1 Tag

  • 200,00 Euro

  • Inhouseschulungen auf Anfrage

Voraussetzungen:

  • keine besonderen Voraussetzungen

 

Finanzierungsmöglichkeit 

über den 

Hamburger Weiterbildungsbonus