Aufzugswärter*innen / Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen)
Aufzugwärter*innen sind besonders unterwiesene Personen, die von ihrem Arbeitgeber beauftragt sind, u.a. in Notfällen Personen aus Personenaufnahmemitteln (u.a. Aufzüge) zu befreien.
Hintergrund:
Arbeitgeber, die eine Aufzugsanlage zur Verfügung stellen, müssen dafür sorgen, dass die Befreiung eingeschlossener Personen zu jeder Zeit und in möglichst kurzer Zeit vorgenommen werden kann.
(Quelle: TRBS 3121, Ausgabe: Oktober 2018, GMBl 2018 S. 942[Nr. 49])
In der begleitend geltenden „Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln“ heißt es:
„… Es muss ein Alarm- und Befreiungsplan aufgestellt werden. Anhand der Festlegungen sind die Hilfeleistenden regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Ist vorgesehen, dass außerbetriebliche Hilfskräfte, z.B. Feuerwehren und Rettungsdienste, in die Hilfemaßnahmen einbezogen werden, so sind diese an praktischen Übungen zu beteiligen. …“
(Quelle: TRBS 2181 Ausgabe: Januar 2007 GMBl 2007 S. 330 [Nr. 15] (23.03.2007) Änderungen: GMBl 2019 S.310 [Nr.13–16])
Unterweisung und Übungen sind zu dokumentieren.

Zielgruppe:
Der Lehrgang richtet sich an an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufzugsanlagen betreiben oder zur Verfügung stellen, sowie an Beschäftigte von Bewachungsunternehmen und dem Werkschutz.
Angesprochen sind insbesondere Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als besonders unterwiesene Person eingesetzt werden sollen, zum Beispiel:
Interventionskraft / Alarmverfolgung,
Alarm- und Revierfahrer*innen,
Streifenfahrer*innen oder
Empfangsmitarbeiter*innen
Inhalte u.a.:
Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)
Befreiung von Personen
Verhalten bei Störungen
Die theoretische Schulung ersetzt nicht die Einweisung am jeweiligen Aufzug vor Ort.
Kursstart Berlin:
22.05.2026
Kursstart Hamburg-Harburg:
- 27.02.2026
- 24.04.2026
- 26.06.2026
- 18.09.2026
- 20.11.2026
Dauer und Preis:
Dauer 1 Tag
200,00 Euro
Inhouseschulungen auf Anfrage
Voraussetzungen:
keine besonderen Voraussetzungen


