Brandschutzhelfer*in gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2

Brandschutzhelfer*innen unterstützen u.a. den oder die Brandschutzbeauftragte*n, gewährleisten den vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze, bekämpfen ggf. Entstehungsbrände, bedienen Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten) und weisen die eintreffende Feuerwehr ein.

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen von (Sicherheits-)Unternehmen / des Werkschutzes, die als Brandschutzhelfer*in bestellt sind oder bestellt werden sollen.

Inhalte u.a.:

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023, VDI 4062
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verhalten im Brandfall
  • Anzahl und Ausstattung
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Inhalte der Brandschutzordnung
  • Brennen und Löschen in Theorie und Praxis
  • Verbrennungsvorgang
  • Gefahren durch Brände
  • Brandklassen
  • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer
  • Wirkungsweise von Feuerlöschern und Wandhydranten
  • Einsatztaktik
  • Praktische Ausbildung
  • Handhabung und Einsatzgebiete von tragbaren Feuerlöschern
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Abschlussprüfung

Dauer:

1 Tag

Nächste Durchführung:

28.06.2024

Preis:

210,00 Euro

Finanzierungsmöglichkeit über den Hamburger Weiterbildungsbonus.

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