Das Qualifizierungschancengesetz

Wussten Sie es schon? Die Agentur für Arbeit finanziert Ihnen als Unternehmen die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!
Das QCG - QualifizierungsChancenGesetz übernimmt seit dem 01.01.2019 bis zu 100% der Lehrgangskosten und übernimmt für die Dauer der Weiterbildung ganz oder teilweise die Lohnkosten. Demographischer Wandel, Digitalisierung, Dekarbonisierung sind nur einige Themen aus denen sich Qualifizierungsbedarf in fast jedem Unternehmen ergibt.
Sie haben un- oder angelernte Beschäftigte – bringen Sie sie über das modulare System der Teilqualifikationen oder der Umschulung zum Berufsabschluss. Ihnen ist der Weg zu bürokratisch?
Dafür sind wir da, wir begleiten Sie! Wir ermitteln mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf, suchen nach den passenden Förderinstrumenten und bearbeiten mit Ihnen zusammen die Antragsunterlagen.

Ihre Vorteile:

  • Sie sind mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand

  • Sie lernen und entwickeln sich weiter

  • Sie sichern sich aktiv Ihren jetzigen oder einen zukünftigen Arbeitsplatz

  • Sie steigern Ihren Wert und Ihre Attraktivität für Ihren Arbeitgeber

  • Sie haben die Möglichkeit auf Beantragung von Förderleistungen


Wer kann gefördert werden?

Geringqualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben.

Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung, Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Rufen Sie uns gerne unter +49 40 209406-110 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)sicherheits-campus.de.

Mehr Infos

Top