Weiterbildungsgeld

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Menschen ohne Berufsausbildung, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen und eine von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Weiterbildung aufnehmen.

Wie und ab wann bekomme ich Weiterbildungsgeld?

Wer eine Ausbildung oder Umschulung absolvieren will, wird dabei ab dem 01.07.2023 intensiver unterstützt. Sie erhalten 75,- Euro pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat. Sie erhalten 150,- Euro monatlich, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. 
In den Branchen Handwerk, Pflege, Gesundheit und Erziehung gibt es eine Sonderregelung: Dort erhalten Sie für eine abschlussorientierte Weiterbildung 400,- Euro pro Monat. Bei Alleinerziehenden ist eine Förderung unabhängig von der Branche möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitsvermittler!

Top